Die Erstellung des Jahresabschlusses ist ein Teilbereich des Rechnungswesens. Sie knüpft unmittelbar an die laufende Buchführung an, um das Jahresergebnis zu ermitteln.
In Abhängigkeit von Größenklasse und Rechtsform erstellen wir für Sie die Bilanz nebst Anhang und Lagebericht oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Ebenso fertigen wir alle notwendigen Steuererklärungen und Steueranmeldungen.
Ziel unserer Bemühungen ist nicht die reine Gewinnfeststellung, sondern die Steuergestaltung.